Die Betreuungsverfügung

Immer erreichbar unter:

Telefon 0 73 26 / 963 507

www.bestatter-neresheim.de

[email protected]

 

Bürozeiten:

Mo. – Do. 8.00 – 17.00 Uhr

Fr. 8.00 – 16.00 Uhr

 

Aktueller Flyer SCHMIDT

 

» Als PDF öffnen «

Was ist eine Betreuungsverfügung?

 

Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass jemand selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird (§ 1896 BGB).

 

 

Wofür braucht man Sie? 

 

Bei jedem kann jederzeit der Fall eintreten, der eine Betreuungsverfügung sinnvoll macht. Nach einem Unfall, einem (Hirn-)Infarkt, bei Alterserkrankung (Demenz), psychischer Erkrankung etc. kann schnell die Situation eintreten, dass der Betroffene selbst nicht mehr handlungsfähig ist und ein anderer für ihn handeln muss. Das für den Betroffenen örtlich zuständige Amtsgericht als Betreuungsgericht wird in diesem Fall erforderlichenfalls einen Betreuer bestellen. Auf dieses Verfahren kann man im Vorfeld Einfluss nehmen.

 

 

Wie sieht Sie aus? 

 

Diese sollte nach Überlegung der eigenen Wünsche, Möglichkeiten und Vorstellungen, seien sie kultureller, wissenschaftlicher oder religiöser Natur, möglichst handschriftlich verfasst werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist dies freilich nicht. Sinnvoll ist es auch, die Betreuungsverfügung regelmäßig zu aktualisieren, um sie damit der Wandlung eigener persönlicher Vorstellungen anzupassen. Eine regelmäßige, etwa einmal jährliche Ergänzung der Betreuungsverfügung mit dem Satz "Ich will an der vorstehenden Verfügung festhalten" sowie Datum und Unterschrift erleichtern dem Gericht die Beurteilung der Frage, ob die Betreuungsverfügung den aktuellen Willen des Betroffenen wiedergibt. Zum Abfassen einer Betreuungsverfügung kann als Vorlage jeder Entwurf einer Vorsorgevollmacht verwendet werden. Diese sollte in Betreuungsverfügung umbenannt werden. Fachkundige raten von vorformulierten Vordrucken ab, die man nur noch ankreuzen und/oder unterschreiben muss. Sie halten sorgfältige Überlegungen, Einholung umfassenden Rates und Aufklärung und eigene Formulierungen für erforderlich, um den eigenen Willen wirksam niederzulegen.


© Copyright 2015 

Bestattungsinstitut Schmidt - Ihr einfühlsamer Partner in der schweren Zeit der Trauer

Inh. Alexander Wendel e. K.

Anschrift: Dischinger Straße 36 · 73450 Neresheim    

Erreichbarkeiten: Telefon 07326 - 963507 · [email protected]