Die Vorsorgevollmacht bzw. Altersvollmacht

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Was ist eine Alters-/Vorsorgevollmacht?

 

Eine Erteilung einer sog. Alters- oder Vorsorgevollmacht findet zunehmend Interesse für den Fall, dass der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird, etwa nach einem Schlaganfall, Verkehrsunfall oder bestimmten Erkrankungen wie beispielsweise Alzheimer etc.

 

 

Wofür braucht man Sie? 

 

Die Vollmacht dient dazu, dass der Bevollmächtigte Handlungen im rechtsgeschäftlichen Verkehr im Namen des Vollmachtgebers ausüben kann, z. B. bei Vermögensangelegenheiten (Kapitalanlagen, Bankgeschäfte, etc.), Angelegenheiten der persönlichen Betreuung und Versorgung (medizinische und pflegerische Versorgung), Versorgungsangelegen-heiten (Renten, Versicherungsleistungen) und Steuersachen.

 

Wie sieht Sie aus? 

 

Grundsätzlich besteht für eine solche Vollmacht keine Formvorschrift. Aufgrund der Komplexität einer solchen Vollmacht empfiehlt es sich aber, den Rat eines Rechtanwaltes, Notars oder Steuerberaters einzuholen.


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